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   BAG, 03.07.2014 - 6 AZR 1088/12   

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https://dejure.org/2014,23421
BAG, 03.07.2014 - 6 AZR 1088/12 (https://dejure.org/2014,23421)
BAG, Entscheidung vom 03.07.2014 - 6 AZR 1088/12 (https://dejure.org/2014,23421)
BAG, Entscheidung vom 03. Juli 2014 - 6 AZR 1088/12 (https://dejure.org/2014,23421)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • lexetius.com

    Stufenzuordnung nach § 16 Abs. 2 Satz 3 TV-L - schädliche Unterbrechung - berücksichtigungsfähige einschlägige Berufserfahrung

  • openjur.de

    Stufenzuordnung nach § 16 Abs. 2 Satz 3 TV-L; schädliche Unterbrechung; berücksichtigungsfähige einschlägige Berufserfahrung

  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Stufenzuordnung nach § 16 Abs. 2 Satz 3 TV-L - schädliche Unterbrechung - berücksichtigungsfähige einschlägige Berufserfahrung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 16 Abs 2 S 2 TV-L, § 16 Abs 2 S 3 TV-L, § 16 Abs 2 ProtErkl 3 TV-L, Art 3 Abs 1 GG
    Stufenzuordnung nach § 16 Abs. 2 Satz 3 TV-L - schädliche Unterbrechung - berücksichtigungsfähige einschlägige Berufserfahrung

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Berücksichtigung einschlägiger Berufserfahrung bei einem anderen Arbeitgeber bei der Stufenzuordnung

  • Betriebs-Berater

    Einschlägige Berufserfahrung - Vorbeschäftigung bei einem anderen Arbeitgeber

  • bag-urteil.com

    Stufenzuordnung nach § 16 Abs. 2 Satz 3 TV-L - schädliche Unterbrechung - berücksichtigungsfähige einschlägige Berufserfahrung

  • rewis.io

    Stufenzuordnung nach § 16 Abs. 2 Satz 3 TV-L - schädliche Unterbrechung - berücksichtigungsfähige einschlägige Berufserfahrung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Berücksichtigung einschlägiger Berufserfahrung bei einem anderen Arbeitgeber bei der Stufenzuordnung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Stufenzuordnung nach dem TV-L - und die Berücksichtigung länger zurückliegender Berufserfahrung

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Berücksichtigung der bei anderen Arbeitgebern erworbenen Berufserfahrung bei Einordnung in Entgeltgruppe

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Einschlägige Berufserfahrung iSv. § 16 Abs. 2 Satz 3 TV-L - Vorbeschäftigung bei einem anderen Arbeitgeber

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2014, 1159
  • BB 2014, 2228
  • NZA-RR 2014, 565
 
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Wird zitiert von ... (41)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 21.02.2013 - 6 AZR 524/11

    Stufenzuordnung bei Wiedereinstellung nach Befristung

    Auszug aus BAG, 03.07.2014 - 6 AZR 1088/12
    Unerheblich ist dagegen, ob die Berufserfahrung in einem oder in mehreren Arbeitsverhältnissen erworben worden ist (BAG 21. Februar 2013 - 6 AZR 524/11 - Rn. 35) .

    b) Berücksichtigungsfähig ist grundsätzlich auch die einschlägige Berufserfahrung, die in Arbeitsverhältnissen erworben worden ist, die kürzer als ein Jahr gedauert haben (vgl. BAG 21. Februar 2013 - 6 AZR 524/11 - Rn. 35; aA Clemens/Scheuring/Steingen/Wiese TV-L Stand Oktober 2013 Teil II § 16 Rn. 44) .

    Lässt eine Tarifnorm eine solche Auslegung zu, ist sie in diesem Sinne anzuwenden (vgl. BAG 21. Februar 2013 - 6 AZR 524/11 - Rn. 19) .

    Auch für befristet Beschäftigte sind Berufserfahrungen, die vor einer nach der Protokollerklärung Nr. 3 zu § 16 Abs. 2 TV-L schädlichen Unterbrechung erworben worden sind, nicht nach § 16 Abs. 2 Satz 2 TV-L zu berücksichtigen (vgl. BAG 21. Februar 2013 - 6 AZR 524/11 - Rn. 18, 35) .

  • BAG, 27.03.2014 - 6 AZR 571/12

    Stufenzuordnung bei Vorbeschäftigung in Teilzeit

    Auszug aus BAG, 03.07.2014 - 6 AZR 1088/12
    Sie ist deshalb nach dem Zweck des § 16 Abs. 2 TV-L finanziell zu honorieren (vgl. BAG 27. März 2014 - 6 AZR 571/12 - Rn. 24) .

    Allerdings kann in sehr kurzen Arbeitsverhältnissen, die nur wenige Tage oder Wochen bestehen, die Tätigkeit so zugeschnitten sein, dass die Vorbeschäftigung nicht die gesamte Breite der aktuellen Beschäftigung abdeckt und in ihnen deshalb keine einschlägige Berufserfahrung erworben werden kann (vgl. für Teilzeitbeschäftigte mit sehr geringem Beschäftigungsumfang BAG 27. März 2014 - 6 AZR 571/12 - Rn. 30) .

    aa) Für die Frage, ob die in früheren Arbeitsverhältnissen erworbene Berufserfahrung den Arbeitnehmer in die Lage versetzt, ohne nennenswerte Einarbeitungszeit die Tätigkeit beim neuen Arbeitgeber auszuüben, weil die Vorbeschäftigung qualitativ im Wesentlichen die gesamte inhaltliche Breite der aktuellen Beschäftigung abdeckte und damit einschlägig ist (vgl. dazu zuletzt BAG 27. März 2014 - 6 AZR 571/12 - Rn. 17, 30) , ist es grundsätzlich unerheblich, ob die Erfahrung bei demselben oder einem anderen Arbeitgeber erworben worden ist.

  • BAG, 21.11.2013 - 6 AZR 23/12

    Stufenzuordnung nach §§ 16, 40 TV-L bei vorangegangener Tätigkeit aufgrund von

    Auszug aus BAG, 03.07.2014 - 6 AZR 1088/12
    Das gilt auch, soweit sie Zinsforderungen zum Gegenstand hat (BAG 21. November 2013 - 6 AZR 23/12 - Rn. 16) .

    a) Das Landesarbeitsgericht hat zutreffend angenommen, dass die Beschränkung auf die "in einem Arbeitsverhältnis" erworbene Berufserfahrung nur ausschließen soll, dass auch in Dienst- oder Werkverhältnissen erlangte Erfahrung berücksichtigt werden muss (vgl. BAG 21. November 2013 - 6 AZR 23/12 - Rn. 57, 61) .

  • VG Berlin, 03.04.2013 - 62 K 2.13

    Tarifrechtliche Stufenzuordnung einer neu eingestellten Beschäftigten

    Auszug aus BAG, 03.07.2014 - 6 AZR 1088/12
    b) Dementsprechend wird in Rechtsprechung und im Schrifttum angenommen, dass für § 16 Abs. 2 Satz 3 TV-L Unterbrechungen unabhängig von ihrer Dauer (LAG Hamm 11. August 2009 - 12 Sa 1918/08 - zu II 2 b cc der Gründe; VG Berlin 3. April 2013 - 62 K 2.13 PVL - zu II der Gründe) oder jedenfalls für die Dauer von längstens drei Jahren (Clemens/Scheuring/Steingen/Wiese TV-L Stand Oktober 2013 Teil II § 16 Rn. 44; BeckOK TV-L/Felix Stand 1. März 2014 § 16 Rn. 17g.3; Sponer/Steinherr Stand Januar 2009 TV-L § 16 Rn. 16) unschädlich seien.

    Der vom Verwaltungsgericht Berlin (3. April 2013 - 62 K 2.13 PVL -) herangezogene Gedanke der Besitzstandswahrung durch § 16 Abs. 2 Satz 2 TV-L, der eine besondere zeitliche Nähe zwischen altem und neuen Arbeitsverhältnis fordere, trägt in diesem Zusammenhang nicht.

  • BAG, 23.09.2010 - 6 AZR 180/09

    Berücksichtigung von Vorbeschäftigungszeiten im TV-L

    Auszug aus BAG, 03.07.2014 - 6 AZR 1088/12
    Er rechtfertigt allein die "Deckelung" der berücksichtigungsfähigen Berufserfahrung bei Arbeitnehmern, die von einem anderen Arbeitgeber wechseln, auf höchstens die Stufe 3 in § 16 Abs. 2 Satz 3 TV-L (vgl. BAG 23. September 2010 - 6 AZR 180/09 - BAGE 135, 313) .
  • BAG, 27.02.2014 - 6 AZR 988/11

    Stufenzuordnung einer Ärztin ohne Facharztausbildung nach Überleitung in die

    Auszug aus BAG, 03.07.2014 - 6 AZR 1088/12
    Diese Möglichkeit, den Streit der Parteien einer sachgerechten, einfachen Erledigung zuzuführen, spricht gegen einen Zwang zur Leistungsklage und führt zur Zulässigkeit der Klage (vgl. BAG 27. Februar 2014 - 6 AZR 988/11 - Rn. 44) .
  • LAG Hamm, 11.08.2009 - 12 Sa 1918/08

    Stufenzuordnung einer Lehrkraft bei Erwerb einschlägiger Berufserfahrung bei

    Auszug aus BAG, 03.07.2014 - 6 AZR 1088/12
    b) Dementsprechend wird in Rechtsprechung und im Schrifttum angenommen, dass für § 16 Abs. 2 Satz 3 TV-L Unterbrechungen unabhängig von ihrer Dauer (LAG Hamm 11. August 2009 - 12 Sa 1918/08 - zu II 2 b cc der Gründe; VG Berlin 3. April 2013 - 62 K 2.13 PVL - zu II der Gründe) oder jedenfalls für die Dauer von längstens drei Jahren (Clemens/Scheuring/Steingen/Wiese TV-L Stand Oktober 2013 Teil II § 16 Rn. 44; BeckOK TV-L/Felix Stand 1. März 2014 § 16 Rn. 17g.3; Sponer/Steinherr Stand Januar 2009 TV-L § 16 Rn. 16) unschädlich seien.
  • LAG Berlin-Brandenburg, 10.10.2012 - 17 Sa 821/12

    TV-L - Stufenzuordnung - einschlägige Berufserfahrung einer Lehrkraft

    Auszug aus BAG, 03.07.2014 - 6 AZR 1088/12
    Auf die Revision des beklagten Landes wird unter Zurückweisung der Revision der Klägerin das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 10. Oktober 2012 - 17 Sa 821/12 - im Kostenpunkt und insoweit aufgehoben, als es unter Abänderung des Urteils des Arbeitsgerichts Berlin vom 24. Februar 2012 - 60 Ca 13116/10 - der Klage stattgegeben hat.
  • BAG, 23.03.2017 - 6 AZR 161/16

    Zuschläge für ungeplante Überstunden iSv. § 7 Abs. 8 Buchst. c Alt. 1 TVöD-K

    Lässt eine Tarifnorm eine Auslegung zu, die zu einem mit höherrangigem Recht zu vereinbarenden Ergebnis führt, ist sie in diesem Sinn anzuwenden (vgl. BAG 3. Juli 2014 - 6 AZR 1088/12 - Rn. 21; 21. Februar 2013 - 6 AZR 524/11 - Rn. 19 mwN, BAGE 144, 263) .
  • BAG, 23.02.2017 - 6 AZR 843/15

    Stufenzuordnung und Arbeitnehmerfreizügigkeit

    Die Protokollerklärung Nr. 3 zu § 16 Abs. 2 TV-L ist daher auch auf § 16 Abs. 2 Satz 3 TV-L anzuwenden (vgl. BAG 3. Juli 2014 - 6 AZR 1088/12 - Rn. 24) .
  • BAG, 18.10.2018 - 6 AZR 232/17

    Stufenzuordnung gemäß § 16 TV-L - Zulässigkeit der Privilegierung der beim selben

    Darum ist die Protokollerklärung Nr. 3 zu § 16 Abs. 2 TV-L auch auf Einstellungen nach § 16 Abs. 2 Satz 3 TV-L anzuwenden (BAG 23. Februar 2017 - 6 AZR 244/16 - Rn. 24; 3. Juli 2014 - 6 AZR 1088/12 - Rn. 24) .

    Die Privilegierung der in einem Arbeitsverhältnis zum selben Arbeitgeber erworbenen einschlägigen Berufserfahrung, wie sie im Regelungskonzept des § 16 Abs. 2 Satz 2 und Satz 3 TV-L zum Ausdruck kommt, bezweckt, Arbeitnehmern bei wiederholten Befristungen, wie sie im öffentlichen Dienst verbreitet üblich sind, überhaupt die Chance zum Stufenaufstieg zu ermöglichen (BAG 3. Juli 2014 - 6 AZR 1088/12 - Rn. 22; 23. September 2010 - 6 AZR 180/09 - Rn. 14 ff., BAGE 135, 313) .

  • BAG, 27.04.2017 - 6 AZR 459/16

    Stufenaufstieg nach § 16 Abs. 3 TVöD-V

    Die Tarifvertragsparteien haben nicht zwischen Neueinstellungen und Wiedereinstellungen unterschieden (vgl. im Einzelnen für § 16 Abs. 2 TV-L: BAG 17. Dezember 2015 - 6 AZR 432/14 - Rn. 17 ff.; 3. Juli 2014 - 6 AZR 1088/12 - Rn. 24; 24. Oktober 2013 - 6 AZR 964/11 - Rn. 15 ff.; 21. Februar 2013 - 6 AZR 524/11 - Rn. 8 ff., BAGE 144, 263; für § 16 Abs. 2 TVöD-AT (VKA) BAG 27. Januar 2011 - 6 AZR 382/09 - Rn. 17 ff.) .

    Lässt eine Tarifnorm eine Auslegung zu, die zu einem mit höherrangigem Recht zu vereinbarenden Ergebnis führt, ist sie in diesem Sinn anzuwenden (vgl. BAG 3. Juli 2014 - 6 AZR 1088/12 - Rn. 21; 21. Februar 2013 - 6 AZR 524/11 - Rn. 19 mwN, BAGE 144, 263) .

    Die unbewusste Regelungslücke ist aber dahin zu schließen, dass kurze rechtliche Unterbrechungen von höchstens sechs Monaten zwischen zwei Arbeitsverhältnissen ebenso wie in der Protokollerklärung Nr. 3 zu § 16 Abs. 2 TV-L nicht zu einem Verlust von Erfahrungswissen führen (vgl. Spelge in Groeger Arbeitsrecht im öffentlichen Dienst 2. Aufl. Teil 8 Rn. 56; zu planwidrigen Regelungslücken in Tarifverträgen zB: BAG 16. April 2015 - 6 AZR 142/14 - Rn. 37 ff., BAGE 151, 263; 3. Juli 2014 - 6 AZR 1088/12 - Rn. 23 f.) .

  • BAG, 06.09.2018 - 6 AZR 836/16

    Stufenzuordnung im TVöD (VKA) unter Berücksichtigung früherer befristeter

    Ein Verlust von Erfahrungswissen ist aber jedenfalls bei einer höchstens sechsmonatigen rechtlichen Unterbrechung aus Sicht der Tarifvertragsparteien des TVöD-B offenkundig nicht zu erwarten (vgl. zu § 16 Abs. 3 Satz 1 TVöD-V BAG 27. April 2017 - 6 AZR 459/16 - Rn. 31 ff.; zu planwidrigen Regelungslücken in Tarifverträgen zum Beispiel: BAG 26. Januar 2017 - 6 AZR 450/15 - Rn. 24; 16. April 2015 - 6 AZR 142/14 - Rn. 37 ff., BAGE 151, 263; 3. Juli 2014 - 6 AZR 1088/12 - Rn. 23 f.) .
  • BAG, 18.02.2021 - 6 AZR 205/20

    Stufenzuordnung - einschlägige Berufserfahrung iSd. TV-L

    Nach der Vorstellung der Tarifvertragsparteien versetzt die in früheren Arbeitsverhältnissen erworbene Berufserfahrung den Beschäftigten nur dann in die Lage, ohne nennenswerte Einarbeitungszeit die Tätigkeit beim neuen Arbeitgeber auszuüben, wenn die Vorbeschäftigung qualitativ im Wesentlichen die gesamte inhaltliche Breite der aktuellen Beschäftigung abdeckte und deshalb einschlägig ist (BAG 3. Juli 2014 - 6 AZR 1088/12 - Rn. 22; zu § 16 Abs. 2 Satz 1 TV-TgDRV vgl. BAG 17. Januar 2019 - 6 AZR 585/17 - Rn. 11, BAGE 165, 36) .

    Es muss dann im Einzelfall beurteilt werden, ob der zeitliche Umfang der Vorbeschäftigung oder Aufgaben so gering war, dass der Erwerb einschlägiger Berufserfahrung nicht mehr angenommen werden kann, weil das volle Spektrum der Anforderungen der neuen Tätigkeit nicht abgebildet worden ist (vgl. BAG 27. März 2014 - 6 AZR 571/12 - Rn. 30, aaO; zu kurzfristigen Arbeitsverhältnissen BAG 3. Juli 2014 - 6 AZR 1088/12 - Rn. 17) .

    Darum ist die Protokollerklärung Nr. 3 zu § 16 Abs. 2 TV-L auch auf Einstellungen nach § 16 Abs. 2 Satz 3 TV-L anzuwenden (BAG 18. Oktober 2018 - 6 AZR 232/17 (A) - Rn. 17, BAGE 164, 64; 23. Februar 2017 - 6 AZR 244/16 - Rn. 24; 3. Juli 2014 - 6 AZR 1088/12 - Rn. 24) .

  • BAG, 29.04.2021 - 6 AZR 232/17

    Stufenzuordnung TV-L - Freizügigkeit - Gleichbehandlung

    Das gilt auch, soweit die Feststellungsklage Zinsforderungen zum Gegenstand hat (BAG 3. Juli 2014 - 6 AZR 1088/12 - Rn. 12) .

    Dabei werden - wie bei Satz 2 - nur Zeiten aus "vorherigen" Arbeitsverhältnissen iSd. Protokollerklärung Nr. 3 zu § 16 Abs. 2 TV-L berücksichtigt (BAG 23. Februar 2017 - 6 AZR 244/16 - Rn. 24; 3. Juli 2014 - 6 AZR 1088/12 - Rn. 24) .

    mehr als zehn Jahre, als Lehrerin an verschiedenen Collèges-Lycée in Frankreich und damit unabhängig davon, ob es sich dabei rechtlich um verschiedene Arbeitsverhältnisse für mehrere Arbeitgeber handelte, im Tarifsinn "in einem Arbeitsverhältnis" zu "einem anderen Arbeitgeber" tätig (vgl. BAG 3. Juli 2014 - 6 AZR 1088/12 - Rn. 16; 21. Februar 2013 - 6 AZR 524/11 - Rn. 14, BAGE 144, 263) .

  • LAG Berlin-Brandenburg, 08.10.2015 - 5 Sa 660/15

    Einstufung - einschlägige Berufserfahrung - Unterbrechung - mittelbare

    Diese Vorschrift steht einer Feststellungsklage nicht entgegen, die sich auf die Vergütung nach einer bestimmten tarifvertraglichen Entgeltstufe bezieht, die auch Zinsforderungen zum Gegenstand hat und zurückliegende Zeiträume erfasst, für die auch eine Leistungsklage erhoben werden könnte (BAG v. 03.07.2014 - 6 AZR 1088/12, Rz. 12).

    Unerheblich ist, ob die Berufserfahrung in einem oder in mehreren Arbeitsverhältnissen erworben worden ist, sofern zwischen mehreren Arbeitsverhältnissen bei demselben oder anderen Arbeitgebern höchstens eine Unterbrechung i. S. d. Protokollerklärung Nr. 3 zu § 16 Abs. 2 TV-L (sechs bzw. zwölf Monate) vorliegt (BAG v. 03.07.2014 - 6 AZR 1088/12).

    Das setzt grundsätzlich voraus, dass der Beschäftigte die Berufserfahrung in einer Tätigkeit erlangt hat, die in ihrer eingruppierungsrechtlichen Wertigkeit der Tätigkeit entspricht, die er nach seiner Einstellung auszuüben hat (BAG v. 27.03.2014 - 6 AZR 571/12, Rz. 17) und dass die Vorbeschäftigung qualitativ im Wesentlichen die gesamte inhaltliche Breite der aktuellen Beschäftigung abdeckt (BAG v. 03.07.2014 - 6 AZR 1088/12, Rz. 22).

  • BAG, 23.11.2017 - 6 AZR 33/17

    Stufenzuordnung im Hochschulbereich nach TV-L

    bb) Zur Erreichung dieser Zielsetzung hebt § 16 Abs. 2 Satz 4 TV-L idF von § 40 Nr. 5 Ziff. 1 TV-L als Spezialvorschrift die bei einem Wechsel von einem anderen Arbeitgeber nach § 16 Abs. 2 Satz 3 TV-L ansonsten geltende "Deckelung" der Stufenzuordnung auf höchstens Stufe 3 auf (vgl. zu § 16 Abs. 2 Satz 3 TV-L: BAG 3. Juli 2014 - 6 AZR 1088/12 - Rn. 15 ff.; 23. September 2010 - 6 AZR 180/09 - Rn. 11 ff., BAGE 135, 313) .

    Ob auch die Protokollerklärung Nr. 3 zu § 16 Abs. 2 TV-L, die sich ihrem Wortlaut nach nur auf § 16 Abs. 2 Satz 2 TV-L bezieht, Anwendung findet, bedarf keiner Entscheidung, weil der Kläger ohne Unterbrechung beschäftigt war (vgl. dazu Clemens/Scheuring/Steingen/Wiese TV-L Stand Juli 2014 Teil II § 40 Rn. 41 ff.; Braun in Sponer/Steinherr aaO; BeckOK TV-L/Müller Stand 1. März 2017 TV-L § 40 Nr. 5 Rn. 3; zu § 16 Abs. 2 Satz 3 TV-L vgl. BAG 3. Juli 2014 - 6 AZR 1088/12 - Rn. 24) .

  • BAG, 17.12.2015 - 6 AZR 432/14

    Stufenzuordnung nach dem TV-L - befristetes Arbeitsverhältnis - unbefristete

    Eine einschlägige Berufserfahrung muss den Arbeitnehmer in die Lage versetzen, ohne nennenswerte Einarbeitungszeit die Tätigkeit beim neuen Arbeitgeber auszuüben, weil die Vorbeschäftigung qualitativ im Wesentlichen die gesamte inhaltliche Breite der aktuellen Beschäftigung abdeckte (vgl. BAG 3. Juli 2014 - 6 AZR 1088/12 - Rn. 22) .
  • BAG, 21.12.2017 - 6 AZR 790/16

    Stufenzuordnung bei Überleitung in die Entgeltordnung zum TV-L

  • BAG, 19.12.2019 - 6 AZR 563/18

    Grundrechtsbindung der Tarifvertragsparteien

  • BAG, 16.04.2015 - 6 AZR 142/14

    Übergang gemäß § 6c SGB II - Stufenzuordnung

  • BAG, 23.02.2017 - 6 AZR 244/16

    Stufenzuordnung nach § 16 Abs. 2 TV-L - Zulässigkeit der Privilegierung der beim

  • BAG, 29.06.2022 - 6 AZR 475/21

    Stufenzuordnung nach TV-L bei Einstellung

  • LAG Baden-Württemberg, 18.01.2016 - 1 Sa 17/15

    Stufenzuordnung - Arbeitnehmerfreizügigkeit

  • BAG, 15.10.2021 - 6 AZR 268/20

    Berücksichtigung einschlägiger Berufserfahrung

  • LAG Hessen, 14.06.2016 - 13 Sa 676/15

    § 16 Abs. 2 und 3 TV-H ist im Wissenschaftsbereich dahingehend auszulegen, dass

  • ArbG Magdeburg, 08.04.2015 - 3 Ca 2449/14

    Anrechnung von Restlaufzeiten aus ununterbrochener, befristeter Vorbeschäftigung

  • LAG Baden-Württemberg, 04.12.2017 - 1 Sa 4/17

    Stufenzuordnung nach dem TV-L - einschlägige Berufserfahrung - Lehrer -

  • BAG, 17.01.2019 - 6 AZR 585/17

    § 8 SVG - keine Fiktion für Stufenzuordnung im TV-TgDRV

  • LAG Niedersachsen, 22.07.2019 - 8 Sa 563/18

    Eingruppierung einer ausgebildeten Lehrkraft an Gymnasien bei Unterricht an einer

  • LAG Rheinland-Pfalz, 19.03.2019 - 6 Sa 334/18

    Tarifliche Stufenzuordnung - einschlägige Berufserfahrung -

  • LAG Düsseldorf, 11.07.2017 - 14 Sa 340/17

    Auslegung des Manteltarifvertrages für die Arbeitnehmer und Auszubildenden der

  • BAG, 21.12.2017 - 6 AZR 245/16

    Stufenzuordnung gemäß § 9 Abs. 1 DVO.EKD aF

  • BAG, 15.11.2018 - 6 AZR 240/17

    Stufenzuordnung im Bereich der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Sachsens -

  • LAG Hamm, 14.07.2021 - 3 Sa 1506/20

    Stufenzuordnung in § 16 Abs. 2 TV-L Korrigierende Rückgruppierung auch bei der

  • ArbG Essen, 28.05.2015 - 1 Ca 3578/14

    Enden des Arbeitsverhältnisses eines angestellten Lehrers aufgrund wirksamer

  • LAG Berlin-Brandenburg, 11.06.2015 - 5 Sa 265/15

    Berechnung von Zeiten einschlägiger Berufserfahrung bei der Einstufung

  • LAG Düsseldorf, 16.11.2017 - 13 Sa 536/17

    Mehrarbeit bei Teilzeit

  • BAG, 12.03.2015 - 6 AZR 879/13

    Stufenaufstieg von Oberärzten im TV-Ärzte/VKA

  • LAG Sachsen-Anhalt, 03.05.2016 - 6 Sa 150/15

    Vorbeschäftigungszeiten - Eingruppierung

  • LAG Berlin-Brandenburg, 01.08.2019 - 5 Sa 2462/18

    Eingruppierung einer Beschäftigten in der Kinder- und Jugendhilfe mit Approbation

  • LAG München, 09.06.2015 - 7 Sa 945/14

    Stufensperre; Gesamtzusage im öffentlichen Dienst

  • LAG Köln, 17.10.2019 - 7 Sa 289/19

    Stufenzuordnung; Ortslehrkraft; Vergütungsgruppe EG 13; Lehrerin;

  • LAG Rheinland-Pfalz, 18.01.2022 - 8 Sa 150/21

    Einschlägige Berufserfahrung einer Psychologin im Sinne des § 16 Abs 2 TV-L

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